Im Vorlageverfahren «O2/Hutchinson» war der EuGH gebeten worden, zu zwei wichtigen und umstrittenen Fragen im Grenzbereich zwischen Markenrecht und Lauterkeitsrecht Stellung zu beziehen: Erstens zu der Frage, ob die Verwendung eines fremden Kennzeichens in der vergleichenden Werbung als Markenbenutzung i.S. der EuGH-Rechtsprechung anzusehen ist, und zweitens zum VerhĂ€ltnis des Markenrechts zu den Vorschriften ĂŒber vergleichende Werbung. In der zuletzt genannten Frage hat die Entscheidung insoweit Klarheit erbracht, als nicht von einem generellen Vorrang der zuletzt genannten Regelungen auszugehen ist. Dies wurde vom EuGH allerdings nur fĂŒr den Sonderfall der Verwechslungsgefahr festgestellt. FĂŒr die markenrechtliche Einordnung der TatbestĂ€nde der vergleichenden Werbung sind damit die wichtigsten Fragen offen geblieben: So lĂ€sst sich nicht mit Sicherheit sagen, ob die Verwendung der Originalmarke im Rahmen eines Werbevergleichs regelmĂ€ssig wegen fehlender Verwechslungsgefahr
[âŠ]Annette Kur | sic! 2009 Ausgabe 2