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Aufsätze / Articles

Das harmonisierte Markenrecht gilt als Aushängeschild europäischer Rechtsangleichung. Auch das schweizerische Markenschutzgesetz wurde im Wege des autonomen Nachvollzugs dem europäischen Modell angeglichen. Die legistische Qualität der Gemeinschaftsrechtsakte und ein inzwischen umfangreicher Corpus an konkretisierender Rechtsprechung europäischer Gerichte haben zu einem hohen Mass an dogmatischer Durchdringung und Entwicklung dieses Rechtsgebiets beigetragen. Gleichwohl zeigen immer wieder weitgehend gleich gelagerte Fälle, die in unterschiedlichen Jurisdiktionen abweichend entschieden werden, ein erhebliches Mass an Rechtsunsicherheit auf. Das wird im Folgenden anhand von schweizerischen und deutschen Entscheidungen dargestellt und es wird ein Versuch unternommen, vor allem die methodischen Gründe der Abweichungen zu ermitteln und Möglichkeiten zur Verhinderung solcher Entscheidungsdivergenzen aufzuzeigen.

Jochen Glöckner | sic! 2009 Ausgabe 4