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Berichte / Rapports
Das Bundesverwaltungsgericht blickt auf sein zweites Tätigkeitsjahr zurück. Wie bereits im Jahre 2007 hat es sich auch 2008 weitgehend der Praxis der Vorgängerinstanz angeschlossen. Eine Weiterentwicklung der Rechtsprechung ist insbesondere bei Marken mit Herkunftsangaben zu verzeichnen. Erstmals zu entscheiden hatte es eine Beschwerde gegen die Nichteintragung einer akustischen Marke, deren abstrakte Unterscheidungskraft es zwar bejahte, in casu aber den Entscheid der Vorinstanz stützte.
Katja Stöckli / Philipp J. Dannacher | sic! 2009 Ausgabe 6