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Berichte / Rapports
Der Entscheid G2/06 der Grossen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts vom 25. November 2008 in Sachen Wisconsin Alumni Research Foundation (WARF) ist in zweierlei Hinsicht interessant: einerseits zeigt er sachlich die Schranken der Patentierbarkeit von Verfahren, bei denen überzählige menschliche Embryonen zum Einsatz gelangen. Andererseits wurde vom Anmelder versucht, die Grosse Beschwerdekammer dazu zu bringen, die zu prüfenden Rechtsfragen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Der erste Aspekt wird von Patentanwalt Alfred Köpf näher beleuchtet (II). Der zweite Fragenkomplex wird von Christian Hilti kommentiert (III und IV).
Alfred Köpf / Christian Hilti | sic! 2009 Ausgabe 6