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Aufsätze / Articles

Das Kartellgesetz bedroht harte Kartelle wie Preis-, Mengen- oder Gebietsabsprachen, aber auch Vereinbarungen zwischen Lieferanten und Abnehmern wie Preisvorgaben und exklusive Gebietszuweisungen sowie missbräuchliche Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen mit hohen Sanktionen. Diese Tatbestände unterscheiden sich jedoch hinsichtlich ihrer vermuteten Auswirkungen und der Wahrscheinlichkeit, dass sie von den Behörden entdeckt und geahndet werden. Harte Kartelle sind fast ausnahmslos schädlich und werden nur schwer entdeckt. Preisvorgaben und exklusive Gebietszuweisungen dürften in den meisten Fällen unschädlich und prokompetitiv sein; sie werden zudem leicht entdeckt. Welche Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen tatsächlich schädlich sind, lässt sich nicht mit Sicherheit feststellen. Das Verhalten eines marktbeherrschenden Unternehmens liegt für die Betroffenen aber offen zu Tage und wird dementsprechend leicht entdeckt. Eine Kosten- und Nutzenabwägung der

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Adrian Raass | sic! 2009 Ausgabe 7-8