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Aufsätze / Articles

Die Madrider Verträge ermöglichen die internationale Ausdehnung einer nationalen oder regionalen Marke oder Markenanmeldung auf ausgewählte Mitgliedstaaten der Madrider Union. Auf Grund der teilweise unumgänglichen Qualitätseinbussen bei der Kopie einer nationalen Marke für das internationale Register entstehen dabei jedoch gelegentlich Abweichungen zwischen der Abbildung im nationalen und im internationalen Register. Der Beitrag untersucht anhand der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welche Abbildung in einem solchen Fall in der Schweiz gelten soll, welche Rolle der gute Glaube eines Dritten betreffend den falschen internationalen Registereintrag spielt und inwiefern der Inhaber einer im internationalen Register falsch abgebildeten Marke gegen einen gutgläubigen Verletzer vorgehen kann.

Peter Ling | sic! 2009 Ausgabe 10