Die am 1. April 2010 in Kraft tretende nunmehr dritte Änderung an der Ausführungsordnung des EPÜ 2000 seit Inkrafttreten am 13. Dezember 2007 gibt Anlass, die Häufung von Änderungen durch den Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation zu hinterfragen. Diese Änderungen stehen vordergründig im Zusammenhang mit der EPA-internen Initiative «raising the bar», durch welche die Verfahrenseffizienz vor dem EPA beschleunigt werden soll und qualitativ hochwertige Patente zur Erteilung gelangen sollen. Im Speziellen führen die aktuellsten Änderungen aber zu einem komplizierten und ineffizienten Verfahren und schränken den Anmelder in seinen Gestaltungsfreiheiten stark ein, ohne dass dadurch positive Auswirkungen im Hinblick auf qualitativ hochwertige Patente zu erwarten sind. Die Autoren führen eine kritische Diskussion über die Änderungen und deren Auswirkungen.
Steffen Frischknecht / Hansjörg Kley | sic! 2009 Ausgabe 10