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Forum – Zur Diskussion / A discuter
Art. 35 URG gewährt einen Vergütungsanspruch bei der Verwendung im Handel erhältlicher Ton- oder Tonbildträger zum Zwecke der Sendung, der Weitersendung, des öffentlichen Empfangs oder der Aufführung. Mit dieser Bestimmung werden die Regelungen von Art. 12 Rom-Abkommen und von Art. 15 WPPT in das schweizerische Recht umgesetzt. Allerdings gehen die genannten international-rechtlichen Vorgaben teilweise von andern Begriffen aus als das URG. Dies führt zu unterschiedlichen Anwendungsbereichen des im schweizerischen Recht statuierten Vergütungsanspruchs.
Willi Egloff | 2010 Ausgabe 3