Das Kartellrecht in der Krise: Die Doppeldeutigkeit dieses Satzes steht sinnbildlich fĂŒr die Weggabelung, an der Politik und Wettbewerbsbehörden im Angesicht der Wirtschafts- und Finanzkrise stehen: Soll und kann das Kartellrecht unverĂ€ndert auch in der Krise angewendet werden, oder befindet es sich selbst in der Krise, weil es fĂŒr eine Finanz- und Wirtschaftskrise nicht geschaffen ist und daher rechtlich oder jedenfalls faktisch ausser Kraft gesetzt wird? Es ist nicht zuviel vorweggenommen, wenn bereits hier ein klares Votum fĂŒr die erste Variante abgegeben wird, selbst wenn die dem Kartellrecht zugrunde liegenden Wettbewerbstheorien einer Ausweitung bedĂŒrfen sollten. Die RealitĂ€t lĂ€sst dagegen eher das Eintreten der zweiten Variante befĂŒrchten. Anhand der verschiedenen Wettbewerbstheorien soll zunĂ€chst grundsĂ€tzlich die Haltung gegenĂŒber staatlichen Eingriffen herausgearbeitet werden, um dies anschliessend in die Beurteilung ausgewĂ€hlter Massnahmen, die von Seiten des
[âŠ]Franz Böni | sic! 2010 Ausgabe 4