F
Forum – Zur Diskussion / A discuter

Im «CoopForte»-Entscheid aus dem Jahr 2005 erkennt die Weko auch dann auf eine marktbeherrschende Stellung eines Unternehmens, wenn lediglich ein einzelnes Unternehmen von diesem abhängig ist. Aus vertragsrechtlicher Perspektive fragt sich allerdings, ob und allenfalls unter welchen Voraussetzungen Abhängigkeit in einer solchen Konstellation nicht vielmehr eine tatbestandliche Schranke der Vertragsfreiheit darstellt als ein Aufgreifkriterium für eine kartellrechtliche Missbrauchskontrolle.

Christoph Lüscher | 2010 Ausgabe 4