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Aufsätze / Articles

Seit 2008 schützt das URG technische Massnahmen vor Umgehung und stellt Widerhandlungen unter Strafe. Um überschiessende Wirkungen solcher Massnahmen auf erlaubte Schrankennutzungen zu verhindern, wurde gleichzeitig die Beobachtungsstelle für technische Massnahmen (BTM) geschaffen. Der nachfolgende Beitrag untersucht die rechtlichen Grundlagen der BTM, versucht eine Bilanz ihres ersten Geschäftsjahres und identifiziert Handlungsbedarf für zukünftige Beobachtungen im Wissenschaftsbereich.

Christoph Beat Graber | sic! 2010 Ausgabe 5