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Forum – Zur Diskussion / A discuter
Mit der vorrangigen Anwendbarkeit des Madrider Markenprotokolls (MMP) hat die Möglichkeit der Umwandlung einer internationalen Marke erheblich an Bedeutung gewonnen. Die Umwandlung mildert die Folgen eines erfolgreichen Angriffs auf die Basismarke der internationalen Marke, sofern der Angriff innerhalb der zeitlichen Abhängigkeit von fünf Jahren erfolgt. Die Konsequenzen der Umwandlung werden im schweizerischen Recht nur in Art. 46a Abs. 2 MSchG geregelt, indem die Möglichkeit des Widerspruchs gegen eine umgewandelte Marke ausgeschlossen wird. Diese Regelung ist nicht in jedem Fall sachgerecht.
Robert Flury | 2010 Ausgabe 5