Mit dem hier angezeigten Werk wird, wie der Verfasser im Vorwort erwähnt, nicht nur eine literarische Lücke geschlossen, sondern es ist ihm gelungen, das Grundlagenwissen zum Preisüberwachungsrecht wesentlich zu mehren und die Notwendigkeit dieses Rechts in einer marktwirtschaftlichen Ordnung, in der Wettbewerb nach geltender Verfassung nicht ausnahmslos, sondern nur grundsätzlich gilt, überzeugend darzutun: Solange es staatliche Vorschriften gibt, die «auf einem Markt für bestimmte Waren oder Leistungen Wettbewerb nicht zulassen» (Art. 3 Abs. 1 KG), weil Wettbewerb nicht in allen Wirtschaftsbereichen bzw. auf allen Märkten beste wirtschaftliche Ergebnisse gewährleistet, solange gibt es Märkte, auf denen der Wettbewerb als «bester Preisüberwacher» (Rudolf Strahm) von Gesetzes wegen nicht funktionieren kann. Auf solchen Märkten sind Preise für Waren und Dienstleistungen, zu erwähnen sind die Preise bzw. Gebühren von Krankenversicherungen, über Telekommunikation bis hin zur
[…]Roger Zäch / Rolf H. Weber | sic! 2010 Ausgabe 7-8