Der Beitrag behandelt einige praktisch bedeutsame Verfahrensfragen vor der Wettbewerbskommission und setzt sich mit der diesbezüglichen Rechtsprechung auseinander. Nach einer verwaltungsverfahrensrechtlichen Auslegeordnung werden Umfang und Grenzen der Auskunftspflicht besprochen. Es folgt eine Diskussion über Geschäftsgeheimnisse und deren Spannungsverhältnis zum rechtlichen Gehör. Ausserdem wird die kartellgesetzliche Sonderbestimmung der Stellungnahme der Parteien zu einem Antrag für eine Verfügung diskutiert. Mit einbezogen werden dabei das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 2010 in Sachen Terminierungspreise im Mobilfunk sowie der Vernehmlassungsentwurfs des Bundesrates vom 30. Juni 2010 für eine Teilrevision des Kartellgesetzes.
Stefan Renfer | sic! 2010 Ausgabe 10