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Berichte / Rapports
Am 15. Februar 2010 ist die lange erwartete und aussergewöhnlich umfangreiche Entscheidung G 1/07 zum Patentierungsausschluss chirurgischer Verfahren ergangen, in der die Grenzen dieses Patentierungsausschlusses durch die Grosse Beschwerdekammer des EPA neu gezogen werden. Im vorliegenden Beitrag sollen die wesentlichen Aussagen der Entscheidung vorgestellt und diskutiert werden. Abschliessend werden einige praktische Überlegungen zur Abfassung von Patentanmeldungen im medizintechnischen Bereich angestellt.
Andreas Detken | sic! 2010 Ausgabe 10