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Berichte / Rapports

Ab dem 1. Januar 2011 muss jeder Anmelder eines europäischen Patents, der die Priorität einer Voranmeldung in Anspruch nimmt, die Recherchenergebnisse des Voranmeldeamts beim EPA einreichen. Das neu eingeführte Verfahren provoziert nicht zuletzt verschiedene praktisch relevante Fragen. Der Beitrag versucht Antworten auf diese Fragen zu geben.

Stefan Luginbühl | sic! 2010 Ausgabe 12