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Aufsätze / Articles

Das Bundesgericht hatte in seiner Rechtsprechung zur markenrechtlichen Schutzfähigkeit von Herkunftsangaben unter dem Gesichtspunkt der Irreführungsgefahr bis ins Jahr 1979 regelmässig darauf verwiesen, dass eine geografische Angabe nach der Lebenserfahrung beim Käufer der damit bezeichneten Ware im Allgemeinen die Vorstellung weckt, sie stamme aus dem Land, auf das die Angabe hinweist. Nachdem in den seither bis zum Jahr 2008 ergangenen Urteilen dieser Erfahrungssatz nicht mehr ausdrücklich erwähnt worden ist, wurde er in leicht abgewandelter Form vom Bundesgericht im Jahr 2009 wieder ausdrücklich angeführt – und zwar in allen vier zu Herkunftsangaben gefällten Entscheiden. Der vorliegende Beitrag nimmt dies zum Anlass, die Rechtsprechung des Bundesgerichts zu Art. 2 lit. c i.V.m. Art. 47 ff. MSchG darzustellen und kritisch zu würdigen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf das methodische Vorgehen des Bundesgerichts gerichtet und es wird insbesondere gezeigt werden, dass der

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Franziska Gloor Guggisberg | sic! 2011 Ausgabe 1