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Berichte / Rapports

Die mit Spannung erwartete Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Frage der Vereinbarkeit des Entwurfes eines Übereinkommens über das Gericht für europäische Patente und EU-Patente (GEPEUP) könnte umfassende Änderungen erforderlich machen. Denn die Generalanwälte beim Gerichtshof der Europäischen Union halten den Entwurf mit geltendem Recht nicht vereinbar. Die Generalanwälte schütteln damit zwar am Fundament des Entwurfes, billigen aber grundsätzlich die völkerrechtliche Konstruktion, wonach die EU mit dritten Staaten einen alle Beteiligten bindenden Vertrag schliessen kann, um ein in den EU-Verträgen genanntes Ziel zu erreichen. Auch eine gemeinsame EU-Patentgerichtsbarkeit unter Beteiligung dritter Staaten – unter anderem auch der Schweiz – sehen die Generalanwälte als grundsätzlich vereinbar mit dem EU-Recht an. Dies ist – an sich – eine gute Nachricht.

Eva-Maria Strobel | sic! 2011 Ausgabe 1