Seit der Kartellgesetzrevision im Jahre 2003 hat das Whistleblowing in der Schweiz auch im Kartellrecht an Bedeutung gewonnen. Die neue Bonusregelung spielt in dieser neuen Dynamik eine wichtige Rolle. Nach einer begrifflichen Klärung der in der Strafverfolgung eingesetzten verdeckten Ermittler wird die Stellung der Whistleblower im schweizerischen Recht und insbesondere im Kartellverfahren beleuchtet. Der vorliegende Beitrag zeigt zudem auf, dass das Kartellverwaltungsrecht die in der schweizerischen Strafprozessordnung enthaltenen strafrechtlichen Lösungen zur verdeckten Ermittlung zum jetzigen Zeitpunkt nicht unverändert übernehmen kann, selbst wenn sich die Rolle des Selbstanzeigers in gewissen Fällen an die Tätigkeit des verdeckten Ermittlers annähert.
Olivier Schaller / Stefan Keller | sic! 2011 Ausgabe 2