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Berichte / Rapports
Der in den Mitgliedstaaten massiv regulierte Gesundheitsbereich soll nach dem Willen der Europäischen Kommission stärker für den Wettbewerb geöffnet werden. Das komplette kartellrechtliche Instrumentarium wird zu diesem Zweck eingesetzt. Neben dem traditionellen Fokus auf Beschränkungen des Parallelhandels mit Arzneimitteln ist nunmehr mit der Anwendung des Missbrauchsverbots auf den Erwerb eines Immaterialgüterrechts neues Terrain betreten worden. Der Beitrag beleuchtet die neueste Rechtsprechung in beiden Feldern sowie die Entwicklungen in den Durchsetzungsaktivitäten der Kommission nach der Sektoruntersuchung des Pharma-Bereiches.
Beatriz Conde Gallego / Rupprecht Podszun | sic! 2011 Ausgabe 2