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Forum – Zur Diskussion / A discuter

BGE 4A_302/2010 (in dieser Ausgabe auf Seite 104 publiziert) ist unter dem geltenden Markenschutzgesetz von 1992 der erste Entscheid, in dem das BGer zum Ausschlussgrund der Sittenwidrigkeit gemäss Art. 2 lit. d MSchG Stellung nimmt. Es werden einige wichtige Fragen zu diesem Ausschlussgrund beantwortet, andere offengelassen. Nachfolgend ein paar erste Gedanken und Anmerkungen dazu.

Michael Noth | 2011 Ausgabe 2