B
Berichte / Rapports

Nach dem «Philips»-Entscheid im Jahr 2002 hatte der EuGH – diesmal in Bezug auf den achtnoppigen (4x2), roten Klemmbaustein von Lego – erneut über die Markenfähigkeit eines bedeutenden dreidimensionalen Zeichens zu urteilen. Im Mittelpunkt der gerichtlichen Auseinandersetzung stand hierbei das Eintragungshindernis von Art. 7 Abs. 1 Buchst. e Ziff. ii VO (EG) Nr. 40/94. Für die in diesem Verfahren strittige Ware «Bauspielzeug» der Klasse 28 des Nizza-Abkommens hat der Gerichtshof das Rechtsmittel abgewiesen und damit die dreidimensionale EU-Gemeinschaftsmarke für den Lego-Stein letztinstanzlich für nichtig erklärt. Nicht einmal die rote Farbe des Bausteins, welche i.c. als nicht funktionelles Element galt, hat dieses Resultat verhindert.

Adrian M. Bienek | sic! 2011 Ausgabe 5