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Aufsätze / Articles

Die Marktabgrenzung ist heute ein zentraler Bestandteil von Kartellrechtsverfahren. Erst nach der Bestimmung des relevanten Marktes könnten die konkreten Wettbewerbsverhältnisse ermittelt werden. Zentrale Frage bei Kartellrechtsverfahren ist indes, ob ein Unternehmen (oder mehrere Unternehmen gemeinsam) den Wettbewerb beschränken können. Zur Beantwortung dieser Frage reicht es aus, Folgendes empirisch zu klären: Falls das Unternehmen die Preise etwas erhöhen würde, würden seine Kunden in so grosser Anzahl zu anderen Unternehmen abwandern, dass sich die Preiserhöhung als unprofitabel herausstellen würde? Eine Marktabgrenzung ist hiefür nicht notwendig. Es reicht aus, zu wissen, ob und in etwa wie viele Kunden abwandern würden. Wohin diese Kunden gehen würden, ist ausser bei Zusammenschlussverfahren und horizontalen Kooperationen ebenfalls nicht von Belang. Die Marktabgrenzung lenkt den Blick zudem auf Einzelheiten wie Konzentrationsmasse, gute und weniger gute Substitute und

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Adrian Raass | sic! 2011 Ausgabe 7-8