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Aufsätze / Articles

Mit Aufnahme der Tätigkeit des Bundespatentgerichts am 1. Januar 2012 stellen sich grundlegende übergangsrechtliche Fragen, die von der einzigen Übergangsbestimmung des Patentgerichtsgesetzes (Art. 41 PatGG) nur teilweise erfasst und nicht hinreichend beantwortet werden. Von den Gerichten zu entscheiden sein wird namentlich, welche Patentprozesse vom Bundespatentgericht übernommen werden und welche Verfahrensordnung auf diese Prozesse anwendbar ist. Der vorliegende Beitrag versucht, einen Überblick über die offenen Fragen zu geben und mögliche Lösungen aufzuzeigen.

Florent Thouvenin | sic! 2011 Ausgabe 9