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Berichte / Rapports
Das Bundesverwaltungsgericht blickt auf sein viertes Tätigkeitsjahr zurück. Eine Weiterentwicklung der Rechtsprechung ist insbesondere bei den sittenwidrigen Zeichen und bei den Ergänzenden Schutzzertifikaten für Arzneimittel zu verzeichnen. Ins Auge fallen zwei Widerspruchsfälle, in denen die Kennzeichnungsschwäche der Widerspruchsmarke aus einem Freihaltebedürfnis abzuleiten war. Bemerkenswert ist ausserdem, dass die Gutheissungen des BVGer im Bereich der geografischen Herkunftsangaben nicht vor Bundesgericht angefochten wurden.
Miriam Sahlfeld / Kathrin Bigler Schoch | sic! 2011 Ausgabe 9