Ende März 2011 hat der Gerichtshof der Europäischen Union ein weiteres Urteil zwischen den notorisch zerstrittenen Parteien Anheuser-Busch Inc. (Anheuser) und Budějovický Budvar, národní podnik (Budvar) gefällt. Diesmal ging es um die Frage, ob sich die tschechische Brauerei Budvar in einem Widerspruchsverfahren gestützt auf die von ihr in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten geltend gemachten Rechte an der Ursprungsbezeichnung «Bud» unter Art. 8 Abs. 4 Gemeinschaftsmarkenverordnung erfolgreich gegen den Schutz verschiedener von der amerikanischen Brauerei Anheuser hinterlegten Gemeinschaftsmarken mit dem Wortelement «Bud» zur Wehr setzen kann, auch wenn nicht nachgewiesen ist, dass Budvar die Bezeichnung «Bud» in den Staaten, in denen die geografische Angabe geschützt ist, auch tatsächlich im geschäftlichen Verkehr gebraucht. Der Gerichtshof hiess das Rechtsmittel von Anheuser weitgehend gut und kam zum Schluss, dass die für Budvar in einzelnen Mitgliedstaaten geschützte
[…]Alexandra Linder / Simon Holzer | sic! 2011 Ausgabe 10