Der Eigentümer eines (Sport-)Stadions hat die Möglichkeit, das Recht zur Benennung seines Stadions, das sog. Naming Right, entgeltlich an einen kommerziellen Werbepartner zu vergeben. Dieser Werbepartner hat ein betriebswirtschaftliches Interesse daran, dass die von ihm gewählte Stadionbezeichnung in der Öffentlichkeit möglichst häufig in Erscheinung tritt. Insbesondere bei der Berichterstattung in den Medien über die in den Sportstadien stattfindenden Sportveranstaltungen werden die kommerzialisierten Namen der Sportstadien in der Regel aber uneinheitlich verwendet, oder die Stadien werden weiter mit den historischen Bezeichnungen genannt (z.B. wird beim Berner Eishockey-Stadion weiterhin vom Allmendstadion und nicht von der PostFinance-Arena gesprochen). Im folgenden Beitrag wird geprüft, ob und auf welche privat- und öffentlich-rechtlichen Normen sich ein Anspruch des Stadioneigentümers oder dessen Werbepartners auf Nennung von kommerziellen Stadionnamen durch Medien stützen
[…]Reto Arpagaus / Simon Osterwalder / Marcel Brülhart | sic! 2012 Ausgabe 1