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Aufsätze / Articles

Die im Juni 2011 verabschiedete und am 1. April bzw. 1. Juli 2012 in Kraft tretende UWG-Revisionsvorlage ergänzt das Gesetz mit weiteren Spezialtatbeständen, verschärft die AGB-Inhaltskontrolle und führt prozedurale/verwaltungsrechtliche Änderungen ein. Ob die Erweiterung der verwaltungsrechtlichen Elemente und die Konvertierung des UWG in ein Konsumentenschutzgesetz tatsächlich den Kernfunktionen des Wettbewerbsrechts dienen, erscheint indessen als zweifelhaft; die Institution Wettbewerb wird kaum gestärkt.

Rolf H. Weber | sic! 2012 Ausgabe 4