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Berichte / Rapports

Mit Urteil vom 1. Dezember 2011 hat sich der EuGH zu den Voraussetzungen geĂ€ussert, unter denen Zollbehörden Waren vorlĂ€ufig zurĂŒckhalten können, die sich in der EU auf der Durchfuhr in Drittstaaten oder in einem Zolllager befinden und die im Verdacht stehen, als «nachgeahmte» bzw. «unerlaubt hergestellte Waren» in der EU wirksame Schutzrechte Dritter zu verletzen. Sodann hat der EuGH auch erlĂ€utert, unter welchen Voraussetzungen in einem Erkenntnisverfahren festgestellt werden kann, dass derartige Waren die Schutzrechte eines Dritten tatsĂ€chlich verletzen.

Frédéric Brand | sic! 2012 Ausgabe 4