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Berichte / Rapports

Der Gerichtshof der EuropĂ€ischen Union («EuGH») fĂ€llte Ende 2011 in den Verfahren «Medeva» (C-322/10) und «Georgetown» (C-422/10) zwei wichtige Urteile zu ergĂ€nzenden Schutzzertifikaten fĂŒr Arzneimittel mit mehreren Wirkstoffen (sog. KombinationsprĂ€parate). In beiden Verfahren ging es insbesondere um die Frage, ob ein ergĂ€nzendes Schutzzertifikat (Supplementary Protection Certificate, «SPC») erteilt werden kann, wenn das Grundpatent und/oder das zugelassene Arzneimittel, auf welches sich das SPC bezieht, mehrere Wirkstoffe enthalten und diese Wirkstoffe nur teilweise ĂŒbereinstimmen. Zu klĂ€ren war namentlich, wie die Bestimmung der Verordnung (EG) Nr. 469/2009 ĂŒber das ergĂ€nzende Schutzzertifikat fĂŒr Arzneimittel vom 6. Mai 2009 («SPC-Verordnung») auszulegen ist, wonach das dem SPC zu Grunde liegende Erzeugnis «durch ein in Kraft stehendes Patent geschĂŒtzt sein muss». Der EuGH hielt dazu fest, dass der Wirkstoff bzw. die Wirkstoffkombination, fĂŒr welche ein SPC erteilt werden

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Kilian SchÀrli / Simon Holzer | sic! 2012 Ausgabe 4