Im Rahmen einer Klage von LâOrĂ©al gegen eBay sowie einzelne natĂŒrliche Personen behandelte der EuGH in diesem Urteil eine Reihe von sich im Zusammenhang mit Online-MarktplĂ€tzen ergebenden Fragestellungen. Auf Beachtung stiess der Entscheid vor allem aufgrund der AusfĂŒhrungen zur Verantwortlichkeit der Anbieter von Online-MarktplĂ€tzen fĂŒr Markenverletzungen durch deren Kunden. GemĂ€ss diesem Entscheid greift der Schutz der Provider vor einer Haftbarkeit in Art. 14 E-Commerce-Richtlinie nicht, wenn sie selbst eine aktive Rolle spielen, etwa durch die Optimierung von Verkaufsinseraten, oder wenn sie trotz Kenntnis einer Rechtsverletzung nicht unverzĂŒglich aktiv werden. Ausserdem Ă€ussert sich der EuGH zur Anwendbarkeit von EU-Markenrecht auf Verkaufsangebote von Waren, die sich in Drittstaaten befinden, sowie zur (Un-)ZulĂ€ssigkeit des Verkaufs von Proben und Testartikeln bzw. von unverpackten Waren. Ferner nimmt das Gericht noch einmal zur Verwendung von Drittmarken als Keywords fĂŒr
[âŠ]Markus Kaiser | sic! 2012 Ausgabe 5