A
AufsÀtze / Articles

FĂŒr den Inhaber von ImmaterialgĂŒterrechten ist deren Durchsetzbarkeit von zentraler Bedeutung. Entsprechend wichtig sind in diesem Zusammenhang daher die Ausgestaltung des Zivilprozessrechts sowie eine bewusste und informierte Auswahl des KlĂ€gers zwischen verschiedenen GerichtsstĂ€nden. Mit der eidgenössischen ZPO wurden teils neue örtliche ZustĂ€ndigkeiten eingefĂŒhrt, welche bei immaterialgĂŒterrechtlichen Zivilprozessen von Bedeutung sind. Die sachliche ZustĂ€ndigkeit fĂŒr Streitigkeiten im Zusammenhang mit geistigem Eigentum wurde ebenfalls teilweise neu geregelt. In dieser Hinsicht wurden bisher bestehende Probleme gemildert und Stolpersteine fĂŒr die KlĂ€ger beseitigt. Allerdings bleiben gewisse Punkte offen, wie bspw. Themen der Kompetenzattraktion oder ob bei objektiver KlagenhĂ€ufung die sachliche ZustĂ€ndigkeit gemĂ€ss Art. 5 Abs. 1 lit. a ZPO analog zur örtlichen ZustĂ€ndigkeit (Art. 15 Abs. 2 ZPO) zu behandeln ist.

Michael Widmer / Timo Leis | sic! 2012 Ausgabe 6