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Berichte / Rapports
Der EuGH kommt im Rahmen zweier Vorabentscheidungsverfahren zum Schluss, dass eine gerichtliche Anordnung an Internetdienstanbieter unzulässig ist, welche die Einrichtung eines Systems verlangt, das präventiv, auf eigene Kosten und zeitlich unbegrenzt sämtliche elektronischen Mitteilungen bzw. auf der Plattform gespeicherte Informationen aller Kunden filtert und in der Lage ist, den Austausch bzw. das Zurverfügungstellen von jenen Dateien zu identifizieren und zu verhindern, die geschützte Werke des Antragsstellers enthalten und das Urheberrecht verletzen.
Donatella Fiala | sic! 2012 Ausgabe 7-8