Ein Urteil zwischen Himmel und Hölle: So kann man die geballte Ladung des EuGH zum Rechtsrahmen der audiovisuellen Vermarktung von Satelliten-Live-Ausstrahlungsrechten an massenattraktiven Fussballspielen in der EU zusammenfassen. Einerseits überzeugt das Urteil mit seiner konsequenten Subsumtion des Sachverhalts unter das regulatorische Konzept eines grenzenlosen Satellitenrundfunks zu den generellen Bedingungen des EU-Binnenmarktes, die zum Schluss führt, dass nationale Rechtsordnungen gegen Unionsrecht verstossen, wenn darin Beschränkungen für den Empfang von Sendungen enthalten sind, die von anderen Mitgliedstaaten aus über Satellit gesendet werden. An anderer Stelle überrascht das Urteil mit einem verblüffend klaren Obiter Dictum für den Fall, dass in nationalen Rechtsordnungen einem Sportveranstalter de lege ferenda an den von ihm organisierten Liga-Fussballspielen (urheberrechtliche) Leistungsschutzrechte zuerkannt werden würden. Der EuGH lässt dabei durchblicken, dass
[…]Simon Osterwalder | sic! 2012 Ausgabe 10