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Forum – Zur Diskussion / A discuter

Im Urteil des Handelsgerichtes Zürich vom 27. April 2011 in Sachen «Yello/Yallo II» und dem Urteil des Bundesgerichtes vom 23. Februar 2012 über die gegen diesen Entscheid eingereichten Beschwerden (sic! 7/8/2012, 457 ff.) geht es insbesondere auch um die Gebrauchsabsicht bei Marken bzw. die Folgen deren Fehlens sowie die Beweislastverteilung für deren Nachweis. In diesem Diskussionsbeitrag wird untersucht, inwiefern diese Entscheide die bisherige Rechtslage beeinflussen. Es wird versucht, die Anforderungen an die Gebrauchsabsicht bei Marken zu bestimmen und Probleme bei deren Nachweis bzw. deren Fehlen aufzuzeigen. Bei Letzterem wird insbesondere auch auf den Standpunkt der Gerichte zur Anwendbarkeit des Übereinkommens zwischen der Schweiz und Deutschland betreffend den gegenseitigen Patent-, Muster- und Markenschutz von 1892 eingegangen. Schliesslich sollen mögliche Konsequenzen aus den Entscheiden für den Markeninhaber bzw. denjenigen, welcher die Nichtigkeit mangels Gebrauchsabsicht geltend machen will, aufgezeigt werden.

Matthias Bebi | 2012 Ausgabe 10