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Forum – Zur Diskussion / A discuter

Wie die jüngere Praxis der Wettbewerbskommission aufzeigt, gewinnt die einvernehmliche Regelung, mit welcher Kartellverfahren vergleichsweise einfach und schnell abgeschlossen werden können, stark an Bedeutung. Da seit dem 1. April 2004 für gewisse kartellrechtswidrige Verhaltensweisen hohe Bussen ausgesprochen werden können bzw. müssen, hat sich das rechtliche Umfeld der einvernehmlichen Regelung in solchen Fallkonstellationen stark gewandelt.

Samuel Howald | 2012 Ausgabe 11