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Berichte / Rapports

Mit seiner Entscheidung «Solvay» hat der EuGH seine frühere Rechtsprechung «Roche» und «GAT» im Zusammenhang mit dem Anwendungsbereich von Art. 6 Ziff. 1 und Art. 22 Ziff. 4 EU-Verordnung 44/2001 in grenzüberschreitenden europäischen Patentstreitigkeiten weiterentwickelt und wieder ein Stück weit geöffnet. Solchen Streitigkeiten, die seit den vorgenannten letzteren Entscheidungen weitgehend zur Theorie wurden, dürfte damit wieder neues Leben eingehaucht werden.

Stefan Luginbühl | sic! 2012 Ausgabe 12