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Berichte / Rapports

Im Rahmen zweier von den Parteien in gegenseitiger Absprache konstruierter Testfälle befasste sich die Technische Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes mit dem Einfluss von Dokumenten im World Wide Web sowie von über das Internet versandten E-Mails auf die Beurteilung des patentrechtlich relevanten Standes der Technik i.S.v. Art. 54 Abs. 2 EPÜ. Während die Beschwerdekammer betreffend Dokumente im World Wide Web einen Prüfungskatalog mit den massgebenden Voraussetzungen definierte, schloss sie in Bezug auf E-Mails grundsätzlich aus, dass diese einzig wegen ihres Versandes über das Internet – sowohl in verschlüsselter wie in unverschlüsselter Form – öffentlich zugänglich werden. Bemerkenswert ist schliesslich, dass die Technische Beschwerdekammer überhaupt Testfälle wie die vorliegenden beurteilt, ist doch das Vorhandensein eines Rechtsschutzinteresses i.S.v. Art. 107 EPÜ in derartigen Konstellationen zumindest fraglich.

Adrian M. Gautschi | sic! 2013 Ausgabe 2