Immaterialgüterrechtsprozesse am Bundesgericht sind Rechtsmittelverfahren. Es geht darum, die angefochtenen Entscheide auf ihre Rechtmässigkeit zu überprüfen. Auch für Prozesse über Immaterialgüter gelten die allgemeinen Verfahrensregeln der Rechtsmittel ans Bundesgericht; diese dienen der Rechtskontrolle. Sachverhaltsfeststellungen der gerichtlichen Vorinstanzen können nur auf Willkür oder Verletzung verfassungsmässiger Verfahrensrechte überprüft werden. Dabei gilt für behauptete Verletzungen verfassungsmässiger Rechte eine strenge Rügepflicht – das Bundesgericht überprüft nur die Auslegung gesetzlicher Normen des Bundes frei. Auch in dieser Hinsicht müssen die Rechtsuchenden freilich in Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Urteil darlegen, welche Rechtsregeln verletzt sein sollen. Der Streitfall kann im Rechtsmittelverfahren nicht von Grund auf neu aufgerollt werden. Einige neuere Entscheide zur verfassungsmässigen Besetzung des Gerichts und zu vorsorglichen Massnahmen
[…]Kathrin Klett | sic! 2013 Ausgabe 3