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Berichte / Rapports
Am 25. Oktober 2012 haben das Europäische Parlament und der Rat eine «Richtlinie über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke» erlassen. Sie will einen Rechtsrahmen schaffen, welcher die Digitalisierung und europaweite Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken ermöglicht, bei welchen die Berechtigten unbekannt oder nicht auffindbar sind. Angestrebt ist der Aufbau einer europaweiten Datenbank, in welcher alle als verwaist erkannten Werke und Tonaufzeichnungen registriert sind.
Willi Egloff | sic! 2013 Ausgabe 3