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Forum – Zur Diskussion / A discuter
In einem den Gemeinsamen Tarif 3a der fünf schweizerischen Verwertungsgesellschaften betreffenden Fall entschieden das IGE als Aufsichtsbehörde und ihm folgend das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesgericht über den Geltungsbereich dieses Tarifs und sprachen ein generelles Verbot der Erhebung von tariflichen Entschädigungen für die Radio- und Fernsehnutzung in Hotelzimmern und Ferienwohnungen aus. Der vorliegende Beitrag untersucht, ob mit diesen Entscheiden in die Kompetenz der Zivilgerichte eingegriffen und damit die gesetzliche Zuständigkeitsabgrenzung im Tarifrecht verletzt wurde.
Bernhard Wittweiler | 2013 Ausgabe 3