Ein Fotograf lehnt die Publikation zwei seiner Promi-Bilder in einer Schweizer Zeitschrift ausdrücklich ab. Der Verlag setzt sich darüber hinweg, publiziert die Fotografien trotzdem und verletzt damit das Urheberrecht. Konsequenzen für dieses widerrechtliche Handeln: Für den Verlag keine (mit Ausnahme von CHF 251.– Gerichtsgebührenanteil und evtl. ungedeckten Anwaltskosten). Das Gericht weist Beweismittel des Fotografen aus dem Recht, schmettert die Schadenersatzforderungen als zu wenig substantiiert ab, lehnt einen Verletzerzuschlag sowie die Beseitigung der Urheberrechtsverletzung ab und verknurrt den Fotografen zu 90% der Verfahrenskosten sowie einer Parteientschädigung von CHF 6000.–. Darüber hinaus verliert der Fotograf auch noch sämtliche Rechte an einem seiner beiden Bilder, weil das Gericht diesem den urheberrechtlichen Schutz versagt.
Christoph Schütz | 2013 Ausgabe 6