Cyrill P. Rigamonti schliesst seine Berner Habilitationsschrift ab mit folgendem Merksatz: «Das Urheberrecht [soll] … keine rechtspolitische Sonderstellung innerhalb des Wirtschaftsrechts mehr beanspruchen können, und die in dieser Arbeit versuchte Entdogmatisierung des Urheberpersönlichkeitsrechts soll ein erster Schritt in diese Richtung sein. Die Zeiten des urheberrechtlichen Exzeptionalismus sind vorbei» (S. 352). Diese Konklusion ist Programm für die gesamten gut 350 Seiten des Werkes (zuzüglich einer umfassenden Bibliografie): Rigamonti beabsichtigt nachzuweisen, dass gestützt auf eine rechtsvergleichend-evolutorische Analyse kein Weg an der Erkenntnis vorbeiführe, dass der dominante Begriff des Urheberpersönlichkeitsrechts seinen Zenit überschritten habe und deshalb zu relativieren, redimensionieren und entdogmatisieren sei.
Rolf H. Weber / Cyrill P. Rigamonti | 2013 Ausgabe 9