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Editorial / Editorial

Simonetta Sommaruga

BundesrÀtin Simonetta Sommaruga

In ihrer Rede an der Tagung zum 125-Jahr-JubilĂ€um des IGE ging BundesrĂ€tin Simonetta Sommaruga auf dessen lange Geschichte ein. Sie gratulierte dem Institut und hielt fest, fĂŒr sein fortgeschrittenes Alter prĂ€sentiere es sich in «bemerkenswerter Frische».

Liebe GÀste des Eidgenössischen

Instituts fĂŒr Geistiges Eigentum,

sehr geehrte Damen und Herren

Wenn ich heute – als Vorsteherin des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements – das 125jĂ€hrige Bestehen des IGE wĂŒrdige, weiss ich, dass das keine SelbstverstĂ€ndlichkeit ist:

Bei der GrĂŒndung im Herbst 1888 teilte der Bundesrat das neue «Amt fĂŒr geistiges Eigenthum» nĂ€mlich zuerst dem Departement des AuswĂ€rtigen zu. Und zwar, ich zitiere, weil diese Aufgabe «der FĂ€higkeit und Eignung des damaligen Vorstehers des Departements des Äusseren» entsprach. – Das lĂ€dt jetzt natĂŒrlich ein zu Gedankenspielen – aber lassen wir das heute bleiben 
 Nur sieben Jahre spĂ€ter wurde das Amt dann aber in das EJPD transferiert – wobei es sich meiner Kenntnis entzieht, ob dieser Transfer wieder einer besonderen Eignung oder der Ungeeignetheit eines anderen Departementsvorstehers geschuldet war.

WĂ€hrend seiner 125 Lebensjahre wurde das Geburtstagskind zweimal umgetauft: Ab 1978 hiess es Bundesamt fĂŒr geistiges Eigentum (BAGE). Und 1996 wurde das Amt in eine öffentlich-rechtliche Anstalt umgewandelt, was ihm betriebliche SelbstĂ€ndigkeit und den heutigen Namen brachte (Eidgenössisches Institut fĂŒr Geistiges Eigentum).

Ausgehend vom ersten Standort im Lorrainequartier wechselte das IGE insgesamt fĂŒnf Mal seine Adresse, bevor es 2007 in sein eigenes GebĂ€ude zog, in dem wir uns heute befinden.

Den Umzug von 1907 machte auch der berĂŒhmteste Mitarbeiter des IGE – Albert Einstein – mit. Einstein war 1902 nach Bern gezogen und als technischer Experte 3. Klasse in die Patentabteilung des IGE eingetreten. Dort prĂŒfte er Erfindungen auf ihre Patentierbarkeit und ersann nebenbei seine bedeutendsten Theorien zu den Grundlagen der Physik. SpĂ€ter bezeichnete Einstein das Amt als «das weltliche Kloster, wo ich meine schönsten Gedanken ausgebrĂŒtet habe». (Ich hoffe, ich sag dann eines fernen Tages ĂŒber meine Zeit im EJPD auch mal so etwas Ähnliches 
). Die Beförderung zum technischen Experten 2. Klasse konnte nicht verhindern, dass Einstein 1909 einer Berufung an die UniversitĂ€t ZĂŒrich folgte, wo er Professor fĂŒr Theoretische Physik wurde. Ich weiss nicht, wer damals im IGE fĂŒr Beförderungen zustĂ€ndig war – aber rĂŒckblickend wĂ€re es wohl nicht ĂŒbertrieben gewesen, Einstein vom Experten 3. Klasse direkt zum technischen Experten 1. Klasse zu befördern.

Einstein war schon seit neun Jahren weg und das Amt bereits 30 Jahre alt, als es vom EJPD die Erlaubnis erhielt, nebst dem bisher rein mĂ€nnlichen Personal auch zwei bis drei weibliche Kanzleibeamte anzustellen, denen, Zitat, «hauptsĂ€chlich die Besorgung von Schreibmaschinenarbeiten ĂŒbertragen werden» sollte. Heute haben wir keine Schreibmaschinen mehr, dafĂŒr mehr Frauen: Die rund 100 Mitarbeiterinnen am IGE machen fast die HĂ€lfte des Personals aus. Zehn Frauen nehmen eine leitende Funktion wahr. Gerade vor wenigen Wochen hat der Bundesrat eine Zielquote fĂŒr die bundesnahen Unternehmen und Anstalten beschlossen. Bis Ende 2020 sollte also im Institutsrat des IGE ein Frauenanteil von 30% bestehen. Das IGE erfĂŒllt diese Vorgabe also bereits. Das heisst erstens: GlĂŒckwunsch. Das heisst zweitens: Weiter so – im Bundesrat waren wir ja schon mal bei einem Frauenanteil von ĂŒber 60% 


Nicht nur das IGE, auch das geistige Eigentum hat sich in den letzten 125 Jahren stark verÀndert.

Das ImmaterialgĂŒterrecht weist heute zahlreiche Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten auf. Heute geht es lĂ€ngst nicht mehr nur um die Abgrenzung der Befugnisse von Rechtsinhabern und Dritten. Es geht immer auch um Wettbewerbs-, Handels-, Forschungs- oder Kulturpolitik, um das Gesundheitswesen oder die Entwicklungspolitik, um Medien- und Kommunikationsfragen, um den Umwelt- oder Konsumentenschutz und nicht zuletzt auch um Fragen der Ethik.

Entsprechend gross ist das Konfliktpotenzial, das sich im und rund um das ImmaterialgĂŒterrecht entwickelt hat. Gerade wegen dieser zahlreichen und zum Teil unvereinbaren Interessen ist klar: Das Ziel kann kein maximaler Schutz der ImmaterialgĂŒterrechte sein, das heisst: möglichst umfassend und lang bei möglichst tiefen Anforderungen. Das Ziel muss ein angemessener Schutz sein. Ein solcher schafft die nötigen Anreize und gewĂ€hrleistet berechtigte AnsprĂŒche der Rechteinhaber, gleichzeitig berĂŒcksichtigt er aber auch die anderen beteiligten Interessen. – Wahrlich keine einfache Aufgabe!

|Keine leichte Aufgabe hat auch die Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (die AGUR12), die ich im August 2012 einberufen habe. Und zwar mit dem Auftrag, einen Konsens zu aktuellen Fragestellungen des Urheberrechts zu erarbeiten: Vertreten sind neben der Verwaltung auch Kulturschaffende, Produzenten, Nutzer und Konsumenten. Im anschliessenden Referat wird uns Direktor Grossenbacher, der den Vorsitz der AGUR12 fĂŒhrt, vielleicht schon verraten können, ob die AGUR12 einen Konsens finden konnte.

Meine Damen und Herren, von der Globalisierung der MĂ€rkte ist selbstverstĂ€ndlich auch das ImmaterialgĂŒterrecht nicht verschont geblieben. Deshalb interessieren uns auch die Entwicklungen ausserhalb unserer Landesgrenzen. Umgekehrt können wir auch selber mit gutem Beispiel vorangehen: Ein Beispiel dafĂŒr sind die Vorschriften ĂŒber die Offenlegung der Quelle von genetischen Ressourcen und traditionellem Wissen in Patentanmeldungen, welche seit Mitte 2008 bei uns in Kraft sind. Das ist ein erster, wichtiger Schritt, um der Ausbeutung von armen, aber an genetischen Ressourcen reichen LĂ€ndern etwas entgegenzusetzen. Davon können wir auch andere LĂ€nder ĂŒberzeugen, indem wir z.B. bei der Verhandlung von bilateralen Abkommen erreichen, dass sich auch die jeweiligen Partner zu unseren Anliegen bekennen. Im erwĂ€hnten Beispiel der Quellenoffenlegung ist in drei Freihandelsabkommen mit Kolumbien, Peru und China ein Anfang gemacht worden. Damit dĂŒrfen wir uns jedoch nicht schon zufrieden geben. Es bleibt eine stĂ€ndige Aufgabe der Schweiz, sich auch auf internationaler Ebene fĂŒr ein faires ImmaterialgĂŒterrecht zu engagieren.

Diese Gedanken nimmt das Konzept der heutigen Tagung auf. Aktuelle Fragen des Urheber-, des Marken- und des Patentrechts werden aus schweizerischer ebenso wie aus europÀischer Perspektive beleuchtet.

Dem Institut fĂŒr Geistiges Eigentum gratuliere ich herzlich zum 125jĂ€hrigen Bestehen – fĂŒr das fortgeschrittene Alter prĂ€sentiert sich das Institut in bemerkenswerter Frische.

Mögen Sie alle, meine Damen und Herren, und mögen ganz besonders die Mitarbeitenden des IGE diese Frische bewahren. Ihnen gehört mein ganz besonderer Dank – fĂŒr ihr tĂ€gliches Engagement und fĂŒr ihre ausgezeichnete Arbeit.

2014 Ausgabe 4