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Bibliographie

Wettbewerb ist in unserer modernen Welt allgegenwärtig. Auf ihn vertraut die Marktwirtschaft. Er gilt als «Funktionsbedingung des Marktsystems»; ein «Markt ohne Wettbewerb» erscheint im Kontext dieses Systems so undenkbar «wie ein Theater ohne Stücke». Darüber hinaus wird Wettbewerb mitunter als «menschlicher Urtrieb» oder auch als «Urkraft menschlichen Handelns» bezeichnet. So richtig entfesselt wurde diese (offenbar im Menschen schlummernde) Kraft allerdings erst in der von Kapitalismus und Technisierung getriebenen Wirtschaftsentwicklung der letzten 200 bis 250 Jahre – und erst in deren Gefolge kam auch das moderne Wettbewerbsrecht auf. Die Schweiz schuf 1911 mit dem damaligen Art. 48 OR eine erste wettbewerbsrechtliche Spezialnorm, an deren Stelle 1943 eine erste Version des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und 1986 schliesslich das neu gefasste, bis heute geltende UWG trat, das Gegenstand des vorliegend zu besprechenden Kommentarbandes bildet.

Peter Münch / Reto M. Hilty / Reto Arpagaus (Hg.) | 2014 Ausgabe 7-8