F
Forum – Zur Diskussion / A discuter
In einem Urteil der Grossen Beschwerdekammer vom 25. April 2014 wurde der Präsident der Grossen Beschwerdekammer wegen seiner Funktion als Vizepräsident des Amtes in Personalunion als befangen erklärt. Dies veranlasste den Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation zu organisato­rischen Änderungen, mit denen die Autonomie der Justiz gestärkt werden soll. Mit mehreren Beschlüssen vom 30. Juni 2016 wurde eine ­«Beschwerdekammereinheit» geschaffen. Diese steht unter der ­Führung eines Beschwerdekammer-präsidenten, der weiterhin in Personalunion die Grosse Beschwerde­kammer präsidiert und der einem Beschwerdekammerausschuss direkt verantwortlich ist. Der Ausschuss besteht seinerseits aus drei Mitgliedern des Verwaltungsrats und drei externen erfahrenen Richtern.

Kathrin Klett | sic! 2017 Ausgabe 3