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Berichte / Rapports
Ein Unternehmen erhob gegen einige Werbeaussagen eines anderen im Hotelfachbereich tätigen Unternehmens Beschwerde. Die I. Kammer hiess die Beschwerde gut. Gegen den Kammerentscheid erhob der Beschwerdegegner Rekurs (Willkürrüge). Das Plenum hat den Rekurs am 23. November 2016 abgewiesen und den Entscheid der I. Kammer im Ergebnis bestätigt.
Mischa Senn | sic! 2017 Ausgabe 4