B
Berichte / Rapports
Eine Bank machte auf ihrer Webseite verschiedene Werbeaussagen über ihre Kreditdienstleistungen. Gegen ­einige Aussagen erhob ein in der Schuldenberatung tätiger Verband eine ­Beschwerde. Die II. Kammer der SLK hiess die Beschwerde in einem Punkt gut, in den anderen Punkten wies sie die Beschwerde ab.

Mischa Senn | sic! 2017 Ausgabe 5