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Berichte / Rapports
Die Grosse Beschwerdekammer des EuropĂ€ischen Patentamts optiert in ihrer Stellungnahme G 1/15 fĂŒr eine grosszĂŒgige Zuerkennung von TeilprioritĂ€ten fĂŒr generische «Oder»-AnsprĂŒche und folgt damit dem «konzeptuellen Ansatz» der Entscheidung T 1222/11. Das Problem «giftiger Teilanmeldungen» ist damit entschĂ€rft. Zugleich hĂ€lt die Kammer am «Goldstandard» aus G 2/98, G 1/03 und G 2/10 fĂŒr die einheitliche Bestimmung des Offenbarungsgehalts im Rahmen der PrioritĂ€tsprĂŒfung sowie fĂŒr die PrĂŒfung einer unzulĂ€ssigen Erweiterung fest und macht Vorgaben fĂŒr die Vorgehensweise bei der PrioritĂ€tsprĂŒfung im Zusammenhang mit TeilprioritĂ€ten.

Stefan G. Fuchs | sic! 2017 Ausgabe 6