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Berichte / Rapports
Die kartellrechtliche Beurteilung von Preis-, Mengen-, Gebiets- oder Geschäftspartnerabreden (harte Kartelle) ist häufig entscheidend von der Auslegung des Erheblichkeitskriteriums im Sinne von Art. 5 Abs. 1 KG abhängig. Über dessen richtige Auslegung bestand in den letzten Jahren indes Uneinigkeit. Dieser Beitrag stellt die Entwicklung der Auslegung des Erheblichkeitskriteriums dar, in welcher das BGer jüngst mittels seiner «Gaba»-Entscheidung einen Meilenstein gesetzt hat. Damit hat das BGer die Rechtssicherheit erhöht und die Anforderungen für den Nachweis eines sanktionierbaren Kartellrechtsverstosses gegenüber der bisherigen Praxis der Wettbewerbsbehörden herabgesetzt.
David Bruch | sic! 2017 Ausgabe 9